:: wikimiki.org ::
| Gemeinde |
GemeindeDer Begriff Gemeinde (von althochdeutsch gimeinida) bezeichnet ein gesellschaftliches Gebilde ähnlich einer Gemeinschaft. Meist hat aber eine Gemeinde einen höheren Organisationsgrad. In früheren Zeiten war darunter eine Personalkörperschaft zu verstehen. Zur Gemeinde gehörte eine Person, wo auch immer sie gerade ansässig war. Deshalb sind Kopfzahlen einer Gemeinde vor etwa 1800 nicht mit den heutigen Einwohnerzahlen vergleichbar.
Gemeinde wird heute gebraucht:
- als allgemeine Bezeichnung für Ortschaft, Stadt, Großgemeinde oder Dorf.
- für die unterste Verwaltungseinheit (Gebietskörperschaft) eines Staates (für Deutschland siehe hierzu auch Gemeindearten in Deutschland) oder die Gesamtheit ihrer Einwohner.
- in der Schweiz als allgemeine Bezeichnung für die unterste politische Organisationsebene im Gegensatz zu Eidgenossenschaft, Kanton und Bezirk. Man spricht dann von der Politischen Gemeinde (auch Munizipalgemeinde, Einwohnergemeinde). Daneben existieren noch vereinzelt Zivilgemeinden als Träger der Dorfgerechtigkeiten. Sie werden auch Ortsgemeinden, Ortsbürgergemeinden bzw. Burgergemeinden oder Korporationen genannt. Die Schulgemeinden und Kirchgemeinden erfüllen spezielle Zwecke und verfügen zwar über einen Einflusskreis, nicht jedoch über ein Territorium. In früheren Zeiten waren die Armengemeinden von den Politischen Gemeinden getrennt. Siehe auch: Gemeinden der Schweiz
- in Österreich als Bezeichnung für die kleinste politische und auch verwaltungstechnische Einheit. Rechtlich ist eine kleine der großen Gemeinde gleichgestellt (Prinzip der abstrakten Einheitsgemeinde). Ausgenommen davon sind lediglich die Städte mit eigenem Statut (Statutarstädte). Neben der Staatsbürgerschaft ist nur der Wohnsitz in einer bestimmten Gemeinde maßgebend für das Wahlrecht. Es gibt auch Vereinigungen mehrerer politischen Gemeinden zu Zweckverbänden, die dann teilweise auch als Gemeinde bezeichnet werden, beispielsweise eine Schulgemeinde. Siehe auch: Gemeinde (Österreich)
- als Bezeichnung für die Einwohnerschaft eines lokal begrenzten Gebietes, dem keine politische Verwaltungseinheit direkt entspricht, insbesondere in ihrer Organisationsform als Gesellschaft oder Verein (Beispiel: Stadtteilgemeinden in Marburg)
- als Bezeichnung für eine lokal tätige Religionsgemeinschaft wie beispielsweise die christliche Kirche als Kirchengemeinde, Kirchgemeinde oder die Gesamtheit ihrer Mitglieder.
- als Bezeichnung für die Anhängerschaft eines Künstlers (Gemeinde des Dichters).
Siehe auch
- Gemeinde (Frankreich)
- Gemeinde (Österreich)
- Kommune
- Gemeindeordnungen in Deutschland
- Ortsfamilienbuch
- Gemeindedualismus
- Kommunalverwaltung
Literatur
- Georg Weber, Renate Weber (Hrsg.): Zugänge zur Gemeinde. Böhlau, Köln 2000, ISBN 3-412-05798-3
Weblinks
- [http://www.dhs.ch/externe/protect/textes/d/D10261.html Artikel Gemeinde] im Historischen Lexikon der Schweiz
-
Kategorie:Politische Geographie
Kategorie:Kommunalpolitik
Kategorie:Körperschaft des öffentlichen Rechts
ja:政令指定都市
zh-cn:直辖市
zh-tw:直轄市
AlthochdeutschAls Althochdeutsch (Ahd.) bezeichnet man die älteste schriftlich bezeugte Form der deutschen Sprache in der Zeit etwa von 750 bis 1050.
1050
Das Althochdeutsche ist keine einheitliche Sprache, wie der Begriff suggeriert, sondern die Bezeichnung für eine Gruppe von westgermanischen Dialekten, die südlich der so genannten „Benrather Linie“ (die von Düsseldorf-Benrath ungefähr in west-östlicher Richtung verläuft) gesprochen wurden. Diese Dialekte unterscheiden sich von den anderen westgermanischen Sprachen oder Dialekten durch die Durchführung der Zweiten (oder Hochdeutschen) Lautverschiebung. Die Dialekte nördlich der „Benrather Linie“, das heißt, im Bereich der norddeutschen Tiefebene und im Gebiet der heutigen Niederlande, haben die Zweite Lautverschiebung nicht durchgeführt. Diese Dialekte werden zur Unterscheidung vom Althochdeutschen unter der Bezeichnung Altsächsisch (seltener: Altniederdeutsch) zusammengefasst. Aus dem Altsächsischen hat sich das Mittel- und Neuniederdeutsche entwickelt.
Da das Althochdeutsche eine Gruppe nahe verwandter Dialekte war, gab es im frühen Mittelalter auch keine einheitliche Schriftsprache; die überlieferten Textzeugnisse lassen sich den einzelnen Dialekten zuweisen, so dass man oft treffender von Altfränkisch, Altbairisch, Altalemannisch etc. spricht.
Die althochdeutsche Überlieferung besteht zu einem großen Teil aus geistlichen Texten (Gebeten, Taufgelöbnissen, Bibelübersetzung); nur vereinzelt finden sich weltliche Dichtungen (Hildebrandslied) oder sonstige Sprachzeugnisse (Inschriften, Zaubersprüche).
Charakteristisch für die althochdeutsche Sprache sind die noch vokalisch volltönenden Endungen (vgl. Latein), zum Beispiel:
Im Zusammenhang mit der politischen Situation ging im 10. Jahrhundert die Schriftlichkeit im Allgemeinen und die Produktion deutschsprachiger Texte im Besonderen zurück; eine Neueinsetzung einer deutschsprachigen Schriftlichkeit und Literatur ist ab etwa 1050 zu beobachten. Da sich die schriftliche Überlieferung des 11. Jahrhunderts in lautlicher Hinsicht deutlich von der älteren Überlieferung unterscheidet, bezeichnet man die Sprache ab etwa 1050 als Mittelhochdeutsch.
Literatur
- Rolf Bergmann u. a. (Hrsg.): Althochdeutsch
# Grammatik. Glossen. Texte. Winter, Heidelberg 1987, ISBN 3-533-03877-7
# Wörter und Namen. Forschungsgeschichte. Winter, Heidelberg 1987, ISBN 3-533-03940-4
- Wilhelm Braune: Althochdeutsche Grammatik. Niemeyer, Tübingen 2004, ISBN 3-484-10861-4
- Rudolf Schützeichel: Althochdeutsches Wörterbuch.Niemeyer, Tübingen 1995, ISBN 3-484-10636-0
- Stefan Sonderegger: Althochdeutsche Sprache und Literatur: eine Einführung in das älteste Deutsch. Darstellung und Grammatik. de Gruyter, Berlin (u. a.) 1987, ISBN 3-11-004559-1
Siehe auch
Deutsche Sprachgeschichte, althochdeutsche Literatur
Weblinks
- [http://www.cis.uni-muenchen.de/ahdeutsch/haupt.html www.cis.uni-muenchen.de/ahdeutsch/haupt.html] – Althochdeutsches Wörterbuch des 8. Jahrhunderts
- [http://www.koeblergerhard.de/germanistischewoerterbuecher/althochdeutscheswoerterbuch/nhd-ahd.pdf Neuhochdeutsch-althochdeutsches Wörterbuch] – im PDF-Format
Kategorie:Deutsche Sprache
Kategorie:Sprachstufe
GemeinschaftUnter Gemeinschaft (herrührend von dem Wort "gemein") versteht man die zu einer Einheit zusammengefassten Individuen (Gruppe), wenn die Gruppe emotionale Bindekräfte aufweist und ein Zusammengehörigkeitsgefühl (Wir-Gefühl) vorhanden ist.
Häufig wird das Wort auch benutzt, wenn die emotionalen Bindekräfte erst entstehen sollen, z.B. Europäische Gemeinschaften. Gelegentlich wird eine programmatische Aussage mit der Benutzung des Wortes getroffen.
Allgemeines
Die kleinste Gemeinschaft ist die Familie ungeachtet ihres rechtlichen Rahmens. An ihr wird bereits deutlich, dass Gemeinschaften aufgrund freier Willensentscheidung entstehen können (Ehepartner). Andererseits kann man ohne freie Willensentscheidung in eine Gemeinschaft hineingeboren werden (Kinder).
Neben den Extremen der freien Willensentscheidung und des hinein geboren Werdens gibt es in der Praxis viele Gemeinschaften, bei denen die freie Willensentscheidung so eingeschränkt ist, dass sie kaum wahrnehmbar ist, ohne dass man hineingeboren wird. Ein Beispiel hierfür ist die Klassengemeinschaft in der Schule. Auch Schicksalsgemeinschaften zählen zu den Gemeinschaften, etwa zunächst wildfremde Menschen, die einander auf Grund eines Unfalls z.B. im Rettungsboot über längere Zeit gegenseitig helfen.
Eine Gemeinschaft entwickelt ein Eigeninteresse, welches sich an den alltäglichen Zielsetzungen der Lebensführung der Mitglieder bemisst und entsprechend auf vielerlei Weise miteinander verflochten ist. Nicht selten fällt deshalb der Austritt aus der Gemeinschaft leichter oder schwerer, wird auch behindert oder moralisch diskreditiert ("Untreue"), denn einen argumentativ vorbringbaren Einzelzweck haben sie gerade nicht. Politische Zwangsverbände werden oft als "Gemeinschaften" deklariert, um ihre Mitglieder moralisch an sie zu binden, am nachhaltigsten in totalitären Diktaturen.
Kriterien für Gemeinschaften sind:
- Klare Festlegung der Zugehörigkeit und damit Abgrenzung zum "Rest der Welt"
- freiwillige Solidarität der Gemeinschaftsangehörigen untereinander (Primat des Gemeinschaftsinteresses vor dem jeweiligen Individualinteresse)
- Emotionale Bindungskräfte (Wir-Gefühl)
- Nicht nur kurzzeitige Existenz der Gemeinschaft
- Vertrautheit der Gemeinschaftsangehörigen (gilt auch für anonyme Großgemeinschaften wie Völker)
Anmerkungen: Die klare Zugehörigkeit muss für Außenstehende nicht zwingend erkennbar sein. Es muss sich auch nicht um objektiv eindeutige Kriterien handeln. Wesentlich ist, dass die Gemeinschaftsmitglieder "wissen" (oftmals mehr spüren), wer dazu gehört und wer nicht. Oft werden Zugehörigkeitsmerkmale bewusst oder unbewusst künstlich geschaffen, etwa in Form von besonderen Kleidungsmerkmalen. Gelegentlich kommt es vor, dass Gemeinschaften Personen vereinnahmen, die gar nicht dazugehören wollen. Zum Beispiel wollen die Südtiroler keine Italiener sein, die Basken keine Spanier. Auch die Dauer einer Gemeinschaft kann strittig sein. Bei Familien kommt es vor, dass ein Teil (häufig die Kinder) die Gemeinschaft noch als existent sehen, während andere (hier die Ehepartner) sie als zerbrochen betrachten.
Grundsätzlich drücken Gemeinschaften mehr Zusammengehörigkeit aus als bloße Gesellschaften, bei denen die gemeinsame Interessensvertretung im Vordergrund steht.
Eine besondere Untersuchung über den grundsätzlichen Unterschied zwischen Gemeinschaft und Gesellschaft stammt von dem deutschen Soziologen Ferdinand Tönnies (1855-1936) in "Gemeinschaft und Gesellschaft" von 1887 (viele Auflagen). Tönnies entwickelte darin den Ansatz, dass "Gemeinschaft" und "Gesellschaft" beide den Gegenstand der (von ihm damit in Deutschland begründeten) "Soziologie" ausmachten. Beide sind ihm Formen sozialer Bejahung, wobei der Wille, sich als einen Teil eines Kollektivs zu sehen (sich selbst notfalls als Mittel, das Kollektiv als Zweck – der Wesenwille), "Gemeinschaften" ausmache – indes der Wille, sich eines Kollektivs als eines Mittels zum eigenen Nutzen zu bedienen (der Kürwille), "Gesellschaften" konstituiere. In der Reinen Soziologie der Begriffe schlössen also die Begriffe "Gemeinschaft" und "Gesellschaft" einander aus (er nennt solche Begriffe Normaltypen); in der empirischen Welt, dem Feld der Angewandten Soziologie, erscheinen sie hingegen nach Tönnies immer gemischt. Als Sonderformen unterscheidet Tönnies dann zwischen den "Gemeinschaften des Blutes" ("Verwandtschaft"), "des Ortes" ("Nachbarschaft") und "des Geistes" ("Freundschaft").
In seinem Spätwerk Geist der Neuzeit wandte Tönnies diese Begriffe an und folgerte, dass im (europäischen) Mittelalter die "Gemeinschaft" die vorwiegende Anschauungsweise gewesen sei, in der man Kollektive verstanden habe, dass sich dies aber mit der Neuzeit zu Gunsten der Anschauung gewandelt habe, alle Kollektive eher als "Gesellschaft" zu verstehen.
Der französische Soziologe Émile Durkheim traf die berühmt gewordene Unterscheidung zwischen mechanischer und organischer Solidarität. Mechanische Solidarität beruht auf der Gleichheit der Kompetenzen der Mitglieder, "organische Solidarität" auf ihrer Unterschiedlichkeit. Mit "mechanischer Solidarität" wird die Unterscheidung nach außen deutlicher ("Wir Arbeiter", "Wir Deutschen", "Wir Frauen"), während in der organischen Solidarität die gegenseitige Ergänzung (Arbeitsteilung) zu einer Einheit deutlich wird (Mann und Frau in der Familie, verschiedene Spezialisten in der arbeitsteiligen Volkswirtschaft). Dauerhafte Gemeinschaften haben sowohl mechanische als auch organische Elemente.
Der deutsche Soziologe Max Weber erörtert, an Tönnies angelehnt, "Vergemeinschaftung" in Wirtschaft und Gesellschaft.
Die Kommunitarismus-Diskussion, ausgehend von den USA, benutzt vergleichbare Auffassungen von Community, ohne die "Gemeinschafts"-Diskussion in der europäischen Soziologie nennenswert rezipiert zu haben.
Besondere Gemeinschaftsformen
Ferdinand Tönnies nennt als typisch Verwandtschaft, Nachbarschaft (der Begriff ist bei ihm vom Dorf bis hin zur griechischen Polis anwendbar) und Freundschaft.
Religionsgemeinschaften, vor allem Ordensgemeinschaften sind im tönnesianischen Sinn in ihrem Selbstbild stark "gemeinschaftlich"; der Einzelne opfert sich dem Kollektiv bis hin zum Martyrium. Doch über kurz oder lang 'vergesellschaften' sie sich (vgl. auch Max Webers "Vergesellschaftung").
Bei Sportgemeinschaften wird das füreinander Eintreten im Mannschaftssport besonders wahrnehmbar. Bei Extremsportarten wie Bergsteigen wird die Verlässlichkeit der Gemeinschaftsmitglieder zu einem wesentlichen Element.
Die Volksgemeinschaft wurde zu Beginn des ersten Weltkriegs als Schlagwort für den Zusammenhalt der Nation beschworen, als Kaiser Wilhelm II. proklamierte: "Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur noch Deutsche." In der Weimarer Republik stritten sich die Parteien um den Begriff. Noch 1933 sprach Otto Wels in seiner berühmten Rede gegen das Ermächtigungsgesetz davon, dass die SPD die wirkliche Volksgemeinschaft wolle. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde
die Idee der Volksgemeinschaft Teil einer politischen Beschwörungsformel, mit der Hitler Deutschland in den 2. Weltkrieg führte und den Holocaust rechtfertigte.
Wirtschaftliche Gemeinschaften wie z.B. die Gemeinschaft Dämmstoff Industrie haben meistens nur das Wort im Namen und sind meistens reine Interessensvertretungen. Zumindest bei der Gründung war aber i.a. der Gedanke dabei, dass man ein Gemeinschaftsgefühl aus gleichartiger Tätigkeit und eine Solidarität der Mitglieder schaffen könne.
Wissensgemeinschaften sind Netzwerke von Erfahrungsträgern und Interessierten an einem Wissensgebiet, z.B. Projektmanagement. Sie wollen Wissen in diesem Gebiet teilen und weiterentwickeln, z.B. mit Methoden und Lösungen des Wissensmanagements. Typische Wissensgemeinschaftsformen sind das Expertennetzwerk (Community of Practice) , die Nutzergemeinschaft, z.B. eines Produkts, oder betriebliche Organisationsformen wie Organisationseinheiten und Teams.
Die Versicherten-Gemeinschaft empfindet im allgemeinen wenig Solidarität, aber dennoch handelt es sich um eine Solidargemeinschaft. Allerdings ist der Gedanke meist verlorengegangen, dass z.B. eine Brandversicherung nichts anderes bedeutet, als dass die Masse der Nicht-Brandgeschädigten (durch ihre Beiträge) den Brandgeschädigten unterstützt.
Lebensgemeinschaften aller Art sind auf die gesamte Dauer des Lebens angelegt. Neben der Ehe und der Lebenspartnerschaft zählen dazu beispielsweise religiöse Orden, auch "Lebensbünde" (vgl. - auch generell - den "Bund"), von Burschenschaften, Corps, Sängerschaften, Turnerschaften u.a. Verbindungsstudenten. Hier sind auch faktische Zwangsgemeinschaften auf Lebenszeit auffindbar, z.B. Geheimdienste.
Korpsgeist s. ebd.
Zu ganzheitlich ökologischen Gemeinschaftsformen, siehe: Ökosiedlung, und [http://en.wikipedia.org/wiki/Global_Ecovillage_Network Global Ecovillage Network] .
Literatur
Lars Clausen, Gemeinschaft, in: Günter Endruweit/Gisela Trommsdorf, Wörterbuch der Soziologie, Stuttgart (Lucius & Lucius) ²2002, S. 183-185, ISBN 3-8282-0172-5
Missbrauch
Menschliche Individuen (soziale Akteure) können "Gemeinschaften" nur begrenzt bilden. Es ist ihnen praktisch nicht möglich, zu jedem Zeitpunkt in allen ihren sozialen Beziehungen gemeinsame Ziele zu verfolgen oder jegliche Handlungen gemeinschaftlich durchzuführen. Im theoretisch strengen Sinne ist es ihnen sogar nie zur Gänze möglich, obwohl sie es anders empfinden können. Der Begriff "Gemeinschaft" ist daher eine oft missbrauchte Fiktion. Der Begriff dient dann zumeist dem, Menschen zu einem von Zweckorganisationen oder von einzelnen charismatischen Personen gewünschten Handlungen zu drängen, indem der Eindruck erweckt wird, dieses Handeln geschehe für ihm teure oder lebenswichtige Gemeinschaften (vgl. Ideologie, Derivation). So propagierten die Nationalsozialisten den Begriff der "Volksgemeinschaft", um die von ihnen beherrschten Menschen für ihre nationalistischen, kriegerischen und rassistischen Ziele zu gewinnen.
Siehe auch
- Ferdinand Tönnies, Geist der Neuzeit, 1935, 2. Aufl. 1998 im Rahmen der kritischen Ferdinand Tönnies Gesamtausgabe
- Ökosiedlung
- Neue Gemeinschaft,
- Gemeinwesen
- Partnerschaft (Beziehung)
Kategorie:Soziologie
Weblinks
[http://en.wikipedia.org/wiki/Global_Ecovillage_Network Global Ecovillage Network]
[http://de.mabico.com/en/news/european_community/ Gemeinschaft]
Kategorie:Wortexport
1800
- 18. Januar: Die Bank von Frankreich wird durch Napoleon Bonaparte geschaffen
- 14. März: Giorgio Barnaba Luigi Chiaramonti wird zum Papst gewählt und nennt sich Pius VII.
- 17. März: Beim Untergang des britischen Linienschiffs HMS Queen Charlotte (100 Kanonen) nach einem Brand an Bord vor Livorno (Italien) sterben 673 Seeleute, nur 156 können gerettet werden
- 2. April: Beethovens 1. Sinfonie wird in Wien uraufgeführt
- 14. Juni: Die Schlacht bei Marengo bringt Napoleon den entscheidenden Sieg über die Österreicher
- 5. September: Die Engländer bringen nach einer Blockade Malta in ihren Besitz, das seit 1798 von napoleonischen Einheiten besetzt war
- 1. November: US-Präsident John Adams bezieht seinen neuen Amtssitz, das spätere Weiße Haus
- 3. Dezember: Schlacht von Hohenlinden
- Wilhelm Herschel entdeckt die Infrarotstrahlung
Kultur
- 16. Januar: Uraufführung der Oper Les Deux Journées, ou Le Porteur d'eau (Der Wasserträger) von Luigi Cherubini am Théâtre Feydeau in Paris
- 2. Juni: Uraufführung der Oper Cesare in Farmacusa von Antonio Salieri am Theater am Kärntnertor in Wien
- 16. Oktober: Uraufführung der Oper Tamerlan von Johann Friedrich Reichardt an der Hofoper Berlin
- In ganz Paris, der nach London zweitgrößten Stadt Europas, gab es um 1800 nur ca. 300 Badewannen
- 1. Januar: Filipina Brzezińska, polnische Komponistin († 1886)
- 1. Januar: Constantin Hering, gilt als Begründer der Homöopathie in Amerika († 1880)
- 1. Januar: Václav Emanuel Horák, tschechischer Komponist
- 2. Januar: Carl Friedrich Plattner, deutscher Hüttenkundler und Chemiker († 1858)
- 7. Januar: Millard Fillmore, 13. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika († 1874)
- 7. Januar: Moritz Daniel Oppenheim, deutscher Porträt- und Historienmaler († 1882)
- 11. Januar: Ányos Jedlik, Erfinder († 1895)
- 14. Januar: Ludwig von Köchel, österreichischer Musikwissenschaftler († 1877)
- 21. Januar: Theodor Fliedner, deutscher Pfarrer († 1864)
- 22. Januar: Christoph Merian, Großgrundbesitzer und Stiftungsgründer († 1858)
- 26. Januar: Johann Gerhard Oncken, Begründer der deutschen Baptistengemeinden († 1884)
- 28. Januar: Friedrich August Stüler, preußischer Baumeister († 1865)
- 7. Februar: Theodor von Zwehl, deutscher Staatsminister († 1875)
- 11. Februar: William Fox Talbot, englischer Photopionier († 1877)
- 12. Februar: John Edward Gray, Britischer Zoologe († 1875)
- 2. März: Jewgeni Baratynski, russischer Schriftsteller († 1844)
- 10. März: Victor Aimé Huber, deutscher Sozialreformer, Reiseschriftsteller und Literaturhistoriker († 1869)
- 16. März: Ninko, 120. Kaiser von Japan († 1846)
- 15. April: James Clarke Ross, englischer Entdecker und Seefahrer († 1862)
- 16. April: Jakob Heine, Mediziner und Entdecker der spinalen Kinderlähmung († 1879)
- 9. Mai: John Brown, US-amerikanischer radikaler Abolitionist († 1859)
- 17. Mai: Carl Friedrich Zöllner, deutscher Komponist († 1860)
- 17. Mai: Ernst von Bandel, Maler und Bildhauer († 1876)
- 19. Mai: Moritz Rathenau, Kaufmann und Unternehmer († 1871)
- 30. Mai: Karl Wilhelm Feuerbach, Mathematiklehrer und Mathematiker († 1834)
- 17. Juni: Ivar Fredrik Bredal, dänischer Komponist († 1864)
- 23. Juni: Charlotte Birch-Pfeiffer, deutsche Schauspielerin und Schriftstellerin († 1868)
- 19. Juli: Juan José Flores, ecuadorianischer Staatspräsident († 1864)
- 22. Juli: Jakob Lorber, österreichischer Schriftsteller und Musiker († 1864)
- 24. Juli: Friedrich Georg Wieck, deutscher technologischer Schriftsteller und Industrieller († 1860)
- 25. Juli: Heinrich Göppert, deutscher Botaniker, Paläontologe und Professor († 1884)
- 31. Juli: Friedrich Wöhler, deutscher Chemiker († 1882)
- 20. August: Bernhard Heine, Mediziner († 1846)
- 28. August: Dietrich Wilhelm Landfermann, Pädagoge, Demokrat und Schulleiter in Duisburg († 1882)
- 12. September: Joseph Augenstein, deutscher Lokalpolitiker († 1861)
- 12. September: Pierre Charles Fournier Saint Amant, französischer Schachmeister († 1872)
- 12. September: Friedrich von Uechtritz, deutscher Dichter, Historiker und Genealoge († 1875)
- 15. September: Paul Friedrich, Großherzog von Mecklenburg-Schwerin († 1842)
- 1. Oktober: Lars Levi Laestadius, schwedischer Erweckungsprediger in Lappland († 1861)
- 2. Oktober: Felix Fürst zu Schwarzenberg, österreichischer Politiker und Diplomat († 1852)
- 2. Oktober: Nat Turner, US-amerikanischer Revolutionär († 1831)
- 12. Oktober: Eugen von Puttkamer, Deutscher Jurist († 1874)
- 18. Oktober: Sir Henry Taylor, englischer Dramatiker und Kolonialbeamter († 1886)
- 23. Oktober: Henri Milne-Edwards, französischer Naturforscher († 1885)
- 25. Oktober: Jacques Paul Migne, französischer Priester und veröffentliche theologische Werke († 1875)
- 25. Oktober: Thomas Babington Macaulay, englischer Historiker († 1859)
- 26. Oktober: Helmuth Karl Bernhard Graf von Moltke, preußischer Generalfeldmarschall († 1891)
- 6. November: Eduard Grell, deutscher Komponist und Organist († 1886)
- 18. November: John Nelson Darby, Mitbegründer der Brüdergemeinde († 1882)
- 26. November: Anton Martin Slomšek, slowenischer Geistlicher, Schriftsteller und Dichter († 1862)
- 30. November: Karl Heinrich Edmund von Berg, Forstmann und Lehrer († 1874)
- 1. Dezember: Mihály Vörösmarty, ungarischer Dichter, Redakteur und Übersetzer († 1855)
- 4. Dezember: Emil Aarestrup, dänischer Dichter († 1856)
- 22. Dezember: Julius Wilhelm Oelsner, Abgeordneter in der Frankfurter Nationalversammlung († 1862)
- 26. Dezember: Gustav Wilhelm Teschner, deutscher Komponist († 1883)
- 29. Dezember: Charles Goodyear, US-amerikanischer Chemiker († 1860)
- 4. Februar: Charlotte Sophie von Bentinck, adlige emanzipierte Frau des 18. Jahrhunderts ( - 1715)
- 25. April: Abel Seyler, deutscher Schauspieldirektor ( - 1730)
- 28. April: Jewstignei Ipatowitsch Fomin, russischer Komponist ( - 1761)
- 7. Mai: Niccolò Piccinni, italienischer Komponist klassischer Musik ( - 1728)
- 18. Mai: Alexander Wassiljewitsch Suworow, russischer Generalissimus ( - 1729)
- 24. Mai: Johann Christian Kestner, deutscher Jurist und Archivar, Ehemann von Charlotte Buff ( - 1741)
- 10. Juni: Johann Abraham Peter Schulz, deutscher Musiker und Komponist ( - 1747)
- 14. Juni: Jean-Baptiste Kléber, französischer General ( - 1753)
- 14. Juni: Louis-Charles-Antoine Desaix, französischer General ( - 1768)
- 20. Juni: Abraham Gotthelf Kästner, deutscher Mathematiker ( - 1719)
- 3. August: Friedrich Gilly, deutscher Architekt und Baumeister ( - 1772)
- 3. August: Carl Friedrich Christian Fasch, Musiker ( - 1736)
- 10. September: Johann Christoph von Wöllner, preussischer Staatsmann ( - 1732)
- 26. September: William Billings, US-amerikanischer Komponist ( - 1746)
- 8. Oktober: Salawat Julajew, baschkirischer Freiheitskämpfer und Dichter, Nationalheld von Baschkortostan ( - 1752)
- 28. Oktober: Artemas Ward, US-amerikanischer Generalmajor im Unabhängigkeitskrieg und Politiker ( - 1727)
- 14. November: François-Claude-Amour de Bouillé, französischer General ( - 1739)
- 28. November: Sebastian Mutschelle, deutscher Theologe ( - 1749)
ko:1800년
OrtschaftEine Ortschaft (umgangssprachlich meist einfach Ort) ist ein Begriff mit zwei unterschiedlichen Bedeutungen:
1. Ortschaft als Wohnsiedlung bzw. Wohnplatz im weiteren Sinne.
Dabei unterscheidet man nach der Größe zwischen
- Weilern
- Dörfern
- Flecken und
- (kleineren) Städten
Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine selbstständige Gemeinde oder um einen Teil einer (größeren) Gemeinde handelt. Orte, die keine selbstständigen Gemeinden sind, werden je nach Zugehörigkeit mit Ortsteil (Teil einer Gemeinde ohne Stadtrecht) bzw. Stadtteil (Teil einer Gemeinde, die das Stadtrecht besitzt) bezeichnet.
Zu Ortschaften als selbstständige Gemeinden siehe auch Gemeindearten.
2. Ortschaft als Begriff im deutschen Recht
In Gemeinden, die durch Eingliederung von Nachbargemeinden vergrößert wurden, werden heute gelegentlich offizielle Ortschaften eingerichtet (vgl. Katastralgemeinde in Österreich). In diesem Fall handelt es sich um einen rechtlichen Begriff, der sich aus der jeweiligen Kommunalverfassung bzw. Gemeindeordnung des Bundeslandes ergibt. Ortschaften können aus einem oder mehreren Dörfern bzw. Ortschaften im Sinne von Ziffer 1 bestehen.
Die meist durch die Hauptsatzung einer Gemeinde festgelegten Ortschaften haben eine eigene Ortschaftsvertretung, den Ortsrat (oder Ortschaftsrat), der von der Bevölkerung bei jeder Kommunalwahl meist direkt gewählt wird. Vorsitzender ist der Ortsvorsteher oder Ortsbürgermeister. Die Ortschaftsräte sind zu wichtigen, die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten zu hören, eine endgültige Entscheidung obliegt ihnen meist jedoch nicht. Mit der Einrichtung von Ortschaftsvertretungen will man den Verlust der Selbstständigkeit einer Gemeinde bei deren Eingliederung in eine Nachbargemeinde etwas abmildern.
Einer Ortschaft vergleichbar ist bei (größeren) Städten der Stadtbezirk, der meist auch ein eigenes Vertretungsgremium hat und wiederum in Stadtteile und Ortslagen unterteilt sein kann.
Im Bundesland Hessen werden die Begriffe Ortsbezirk, Ortsbeirat und Ortsvorsteher(in) verwendet.
Siehe auch: Gnotschaft, Katastralgemeinde
Kategorie:Geographischer Begriff
StadtEine Stadt (von althochdt.: stat = Standort, Stelle; etymologisch eins mit Statt, Stätte; vgl. dagegen Staat) ist eine größere, zentralisierte, abgegrenzte Siedlung mit einer eigenen Verwaltungs- und Versorgungsstruktur im Schnittpunkt größerer Verkehrswege. Damit ist fast jede Stadt zugleich ein zentraler Ort. Städte sind - soziologisch gefasst - also vergleichsweise dicht und kopfreich besiedelte, fest umgrenzte Siedlungen (Gemeinden) mit vereinheitlichenden staatsrechtlichen bzw. kommunalrechtlichen Zügen wie zum Beispiel eigener Markthoheit, eigener Regierung, eigenem Kult und sozial stark differenzierter Einwohnerschaft. Das Letztere unterscheidet sie von Lagern (Arbeitslagern, Straflagern, Winterquartieren von Heeren u.ä.), das Erstere z.B. vom Dorf. In Deutschland existieren knapp 14.000 Städte und Gemeinden.
Dorf]Dorf]Dorf]
Stadtformen
Stadtgrößen
Je nach Größe, Bedeutung oder Funktion einer Stadt unterscheidet man Landstädte, Kleinstädte, Mittelstädte, Großstädte, Millionenstädte, Weltstädte, Stadtregionen oder Ballungsräume, Trabantenstädte und Satellitenstädte. Während etwa in Dänemark die Untergrenze der Bevölkerungszahl bei einer städtischen Siedlung bei 200 Einwohnern liegt, sind es in Deutschland und Frankreich 2.000 und in Japan 50.000 Einwohner.
Hinzu tritt der historische Stadtbegriff, der sich in Europa aus dem mittelalterlichen Stadtrecht herleitet und als wesentliche Merkmale das Marktrecht, das Recht auf Selbstverwaltung, die Freiheit der Stadtbürger, das Recht auf Besteuerung, der Gerichtsbarkeit, die Aufhebung der Leibeigenschaft, das Zollrecht, das Recht zur Einfriedung und Verteidigung sowie das Münzrecht enthielt. Städte, die das Stadtrecht erhalten haben, werden auch als Titularstädte bezeichnet. Auch heute noch ist das Überschreiten der Mindesteinwohnerzahl in den meisten Ländern nicht automatisch mit der Erhebung zur Stadt verbunden, sondern es Bedarf eines ausdrücklichen Beschlusses einer höherrangigen Gebietskörperschaft, in Deutschland und Österreich der des Bundeslandes.
In Deutschland unterscheidet man rechtlich kreisfreie Städte, das sind solche, die keinem Landkreis angehören, von kreisangehörigen Städten. Die Stadt, in deren Sitz die Kreisverwaltung (Landratsamt) liegt, wird auch als Kreisstadt bezeichnet. In Nordrhein-Westfalen unterscheidet man bei den kreisangehörigen Städten noch die großen und mittleren kreisangehörigen Städte. In Österreich unterscheidet man zwischen Städten mit eigenem Statut und sonstigen Städten. Eine Stadt mit eigenem Statut ist meist auch Sitz der Bezirkshauptmannschaft des Umland-Bezirks, der auch in den meisten Fällen so heißt (z.B. Innsbruck Stadt und Innsbruck Land). Heute kann jede Stadt mit mehr als 20.000 Einwohner ein eigenes Statut anfordern
In der Schweiz gelten Ortschaften nur dann als Stadt, wenn sie entweder mehr als 10 000 Einwohner haben oder wenn ihnen, was selten ist, im Mittelalter das Stadtrecht verliehen wurde. Eine der kleinsten Städte überhaupt befindet sich in Niederösterreich im Bezirk Hollabrunn an der Grenze zu Tschechien direkt an der Thaya - die Stadt Hardegg. Hardegg hat mit allen eingemeindeten Orten 2001 eine Einwohnerzahl von 1.490, die Stadt selber hat jedoch nur 78 Einwohner.
In England unterscheidet man zwischen City und Town. Die Großstadt Stockport ist beispielsweise keine City sondern Town, wohingegen die Stadt Sunderland eine City ist. Der Verwaltungsbezirk Greater London ist keine City, aber innerhalb dieser Gebietskörperschaft gibt es die City of London und die City of Westminster. Ein Ort darf erst dann als City bezeichnet werden, wenn die Königin oder der König diese zu einer solchen ernennt.
Die Geschlossenheit der Bebauung oder Besiedlungsdichte gewann international seit den 1990ern Bedeutung, global vor allem die größten Städte (Megacities, Global Cities, Stadtregionen) zu bestimmen, und zwar unabhängig von Verwaltungsgrenzen oder Definitionsproblemen. Städte weisen sowohl historisch als auch regional sehr unterschiedliche Entstehungszusammenhänge und Strukturen auf. So zeigen beispielsweise die gegenwärtigen Großstädte der früh industrialisierten Staaten andere Strukturen und Entwicklungsdynamiken als die sogenannten Megacities der Entwicklungs- und Schwellenländer. Die Entwicklung von Städten folgt dabei oft bestimmten Modellen.
Stadtnetz, Siedlungsstruktur
Weltweit gesehen bestehen nach Größe und Bedeutung abgestufte Städtenetze oder eine globale Siedlungsstruktur. Letztere meint die Struktur und Beziehungen aller Städte und sonstigen Siedlungen wie Dörfer untereiander, weniger innerhalb die innere Struktur einer Stadt oder sonstigen Siedlung. Zu Stadtnetz und Siedlungsstruktur gibt es beispielsweise die Untersuchung W. Christallers, 1933, die sogenannte [[Zentraler Ort|Zentrale-Orte]{{{
GroßgemeindeGroßgemeinde ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Gemeinde, die im Rahmen einer Gebietsreform aus mehreren selbständigen Gemeinden gebildet wird. Meist handelt es sich um Gemeinden mit einer großen Fläche, weshalb sich vielerorts die Bezeichnung "Großgemeinde" eingebürgert hat.
Gelegentlich tauchen auch Begriffe wie "Retorten-Gemeinde" oder "Kunst-Gemeinde" auf, insbesondere wenn die Zusammenfassung mehrerer Gemeinden von der Bevölkerung ungewünscht ist und als widernatürlich empfunden wird. Gelegentlich ist es auch wieder zur Auflösung solcher Gemeinden gekommen, etwa bei der Stadt Lahn (Gießen/Wetzlar u.a.), welche nach heftigen Protesten der Bevölkerung (besonders der Wetzlarer) 1979 wieder aufgehoben wurde.
Die Großgemeinden haben ebenso wie einzelne Gemeinden eine einheitliche Gemeindeverwaltung und -leitung (Gemeinderat und Bürgermeister). Die Großgemeinde ist Rechtsnachfolger ihrer vormals selbstständigen Gemeinden und tritt mit dem Zusammenschluss in alle Rechte und Pflichten der bisherigen Gemeinden ein. In Deutschland handelt es sich rechtlich bei "Großgemeinden" um Einheitsgemeinden.
In besonderen Fällen wurden Großgemeinden auch das Recht zuerkannt, sich "Stadt" nennen zu können. Dies ist von der jeweiligen Kommunalverfassung oder der Gemeindeordnung des Landes abhängig und beruht oft auf den bestehenden Stadtrechten eines oder mehrerer bisheriger Gemeinden. Doch können auch neue Großgemeinden, deren Ortsteile keine Stadtrechte besaßen, zu "Städten" erhoben werden (z.B. Stadt Rheinstetten in Baden-Württemberg).
Auch in Österreich gibt es die Form der Großgemeinden, die aus einzelnen Katastralgemeinden bestehen. Es können zum Teil schon zusammengewachsene Gemeinden seit vielen Jahren sein. Die letzten Gemeindereformen waren in Österreich meist in den 1970er-Jahren. Einige dieser auch kleinen Gemeinden sind auch wieder auseinander geteilt worden, beispielsweise Stratzing und Lengenfeld in Niederösterreich.
Kategorie:Kommunalrecht
Kategorie:Raumplanung
Dorf
Das Dorf bezeichnet eine kleine menschliche Besiedlung, die ursprünglich durch eine landwirtschaftlich geprägte Siedlungs-, Wirtschafts- und Sozialstruktur gekennzeichnet ist. Charakterisierendes Kennzeichen ist nach wie vor die Landwirtschaft; doch sind auch Fischerdörfer, sogar Wanderhändler- oder Flößerdörfer bezeugt. Siedlungen, in denen heute (2004) kein Bauer mehr ansässig ist, sind streng genommen keine Dörfer, werden aber hier mit behandelt. In Deutschland sind die meisten Dörfer in Landgemeinden zusammengefasst.
In Bayern gilt gemäß der Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 18. Oktober 1950 (Nr. I B1 - 68a 1) grundsätzlich jede Ansiedlung mit 10 oder mehr Wohngebäuden, die keine Stadt ist, als Dorf.
Die Form und der Aufbau der siedelnden Gemeinschaft sind abhängig von der Bodenart und deren Fruchtbarkeit, von der Wirtschaftsform und von den traditionellen Gewohnheiten und Eigenheiten der siedelnden Ethnie. Im Gegensatz zur Einzelsiedlung, eines Wohnplatzes, Haubargs, Einzelgehöftes oder einer Honschaft (vgl. auch die Eschflur) ist das Dorf eine Gruppensiedlung.
Historisch gewachsene Dorfformen
Nach Grundriss, Lage, sozialökonomischer Funktion und Wirtschaftsweise werden Dörfer klassifiziert. Auf eine allzu einengende Einteilung in Haupt- und Nebenformen soll hier jedoch verzichtet werden, da die reine Dorfform kaum noch anzutreffen ist. Auf Besonderheiten, Parallelen soll in den einzelnen Hauptartikeln eingegangen werden. Spätestens im 20. Jahrhundert traten in den Dörfern Zersiedelungsprozesse ein, wurden Flure bereinigt, Felder zu großen Schlägen zusammengelegt ("Verkoppelung").
Eng im Zusammenhang mit den Dorfformen stehen die Flurformen. Zu den häufigsten Dorfformen der Erde gehören die Haufen-, die Reihen- und die Straßendörfer.
In manchen Teilen Amerikas, Australiens und Afrikas überwiegen Einzelsiedlungen. Die Dorfbildung in Mitteleuropa begann in der Jungsteinzeit mit den ersten Ackerbauern. Die Dörfer entstanden zunächst, wenn selbstständige, aber gewöhnlich untereinander verwandte Familien ohne gemeinsames Oberhaupt beieinander siedelten.
Grob unterscheidet man nach ungeregelten und geregelten Dorfanlagen, wobei letztere nur bei gelenkter, planmäßiger Kolonisation vorkommen.
Reihendorf
Kolonisation
Ein Reihendorf setzt ein langgestrecktes topografisches Objekt wie eine Straße oder einen Weg, einen Deich, ein Tal oder Höhenrücken, einen Bach oder Graben voraus, an dem die bäuerlichen Siedlungsplätze, das heißt die Höfe oder Hofstellen in mehr oder minder regelmäßigen Abständen angelegt (aneinander gereiht) worden sind.
Meist sind Reihendörfer dadurch gekennzeichnet, dass, sofern die örtlichen Gegebenheiten und Geländebedingungen es ermöglichen, jeweils am Anfang und am Ende des Reihendorfes noch weiter gesiedelt werden, also noch weitere Hofstellen
angelegt werden können.
Zeilendorf
Ein Zeilendorf besteht aus einer Häuser- bzw. Hofzeile, die regelmäßig und linear aneinander gereiht ist.
Moorhufendorf
Beim Moorhufendorf handelt es sich um eine planmäßig angelegte Reihensiedlung des 16. und 17. Jahrhunderts. Das Moorhufendorf hat in der Regel eine Breitstreifenflur (Flurformtyp, bei dem Streifen von ca. 50-800 m Breite dominieren). Die Grenzen der Breitstreifen bilden Entwässerungsgräben.
Marschhufendorf
Ein Marschhufendorf ist ein Reihendorf in Marschgebieten längs eines Entwässerungskanals. Der Landbesitz schließt in gereihten Längsstreifen an die Hofanlagen an. Marschhufendörfer gibt es besonders in den Niederlanden und etwa seit dem 10. Jahrhundert in Norddeutschland in den Gebieten, in denen die Niederländer an der Entwässerung mitwirkten.
Waldhufendorf
Als Waldhufendorf bezeichnet werden planmäßig angelegte Siedlungen des Mittelalters, die durch Rodung angelegt wurden und die, ausgehend von den badischen, schwäbischen und fränkischen Gebieten in Süddeutschland, bei der Kolonisierung in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schlesien sowie teilweise auch Brandenburg eine wichtige Rolle spielten.
Hagenhufendorf
Brandenburg
Ein Hagenhufendorf oder Bachhufendorf ist eine langgestreckte Siedlung, ähnlich dem Reihendorf, entlang einer Straße, die parallel zu einem Bach verläuft, wobei die Straße nur einseitig bebaut wird, während auf der gegenüberliegenden Straßenseite die zu den Höfen gehörenden handtuchförmigen Ackerflächen von 20 bis 40 Morgen, die Hufe, liegen.
Die eingehägten Grundstücke, dienen als Bauerngarten und zur Kleintierhaltung. Der rückwärtig angrenzende Bach liefert das nötige Wasser. Idealerweise gibt es noch einen nahegelegenen Wald zur Brennholz- und Nutzholzgewinnung.
Straßendorf
eingehägten
Ein Straßendorf ist ein lineares, doppelzeiliges Dorf, dessen Häuser bzw. Gehöfte eine Straße in dichter Anordnung säumen.
Typischerweise sind die einzelnen Häuser bzw Gehöfte Giebelständig zur Straße angeordnet. Eine von der Hauptstraße abzweigende Straße ist oft eine Sackgasse die im Wald endet.
Siehe auch: Straßenangerdorf
Angerdorf
Ein Angerdorf ist ein Dorf, dessen hervorstechendes Merkmal der Anger, ein im Gemeindebesitz befindlicher Platz, ist. Angerdörfer kommen in Mitteleuropa vor allem auf Grundmoränenplatten und in Lößgebieten vor, in Deutschland vor allem in Ost- und Ostmitteldeutschland.
Rundling, Rundplatzdorf, Rundweiler
Ein Rundling, Rundplatzdorf oder auch regional Rundweiler genannt, sind ländliche Siedlungen in Rundform, deren Verbreitungsgebiet sich auf den einstigen deutsch-slawischen Grenzraum beschränkt: westlich und östlich der Saale und Elbe, z.B. im Hannoverischen Wendland. In den ehemals dauerhaft nur von Slawen bewohnten Gebieten kommen Rundlinge nicht vor. Rundling, Rundplatzdorf, Rundweiler zählen sämtlich zu den Platzdörfern. Rundlinge liegen häufig auf Spornen, die in die Niederungen der Urstromtäler hineinragen. Der rundliche Platz in der Mitte ist nur über einen Weg an das Verkehrsnetz angeschlossen. Um den Platz sind wenige Bauernhöfe angeordnet. Daran schließt sich eine Streifengemengeflur an. Ob die Rundform sich erst allmählich aus zwei bis drei Höfen durch Teilung und Erweiterung entwickelte oder ob sie von vornherein angestrebt wurde, ist ungeklärt, ebenso ob sie aus Sicherheitsgründen oder in Anpassung an die vorwiegende Viehwirtschaft gewählt wurde.
Urstromtäler
Ein typisches Beispiel ist Bugk, (slaw. "bug" oder "buk", dt. "Eiche"), im Landkreis Oder-Spree in Brandenburg. Aus einem Wegestern entstanden, auf einer kaum wahrnehmbaren Anhöhe in feuchtem, sumpfigen Gelände gelegen, stellt der Ort im Ortskern ein slawisches Rundplatzdorf dar.
Eine Besonderheit stellt dabei das Wurtendorf dar. Es gehört zu den Siedlungen, deren Gehöfte auf einen zentralen (Dorf-)Platz ausgerichtet sind. Das Wurtendorf entstand in der Regel auf einem künstlich vom Menschen aufgeschütteten Erdhügel, der als Siedlungsplatz für eine Einzel- oder Gruppensiedlung dient. Der Hügel sollte das Dorf schützen (vor Sturmfluten/Hochwasser etc.). Dieser Siedlungstyp kommt vor allem an Marschenküsten vor, mitunter auch an Flussläufen. Wurtendörfer entstanden vor allem im 7. und 8. Jahrhundert.
Haufendorf
Ein Haufendorf ist ein geschlossen bebautes Dorf mit unregelmäßigem Grundriss und häufig unterschiedlich großen Höfen. Haufendörfer entstanden in Mitteleuropa durch Zusammenwachsen benachbarter Weiler oder Gehöfte in Verbindung mit Bevölkerungswachstum und Siedlungskonzentration bereits im Mittelalter. Natürlich unterscheiden sich auch Haufendörfer. Je nach Erbschaftsformen in der Region sind sie locker gestaltet (bei Anerbenrecht) bzw. nach und nach dicht verbaut (bei Realteilung). Sie haben dabei meist einen unregelmäßigem Grundriss um einen zentralen Teich oder Platz. Gliederbar in Dorfkern, Ackerflur und Allmende.
Kolonistendörfer in Brandenburg
Die Brandenburger Kolonistendörfer entstanden nach 1157 im Zuge der von Albrecht dem Bären und seinem Sohn Otto I. betriebenen Ansiedlungspolitik. Die beiden ersten brandenburgischen Markgrafen versuchten mit dieser Politik erfolgreich, die 1157 eroberte und gegründete Mark Brandenburg, die noch in weiten Teilen von slawischen Stämmen bewohnt war, zu christianisieren und endgültig zu stabilisieren. Die Kolonisten kamen überwiegend aus der Altmark und aus Flandern. Die Dörfer wurden in der Regel als Reihendorf oder Rundling mit Wald-, Wiesen- und Ackerhufen angelegt, vereinzelt gab es dreieckige Sackgassendörfer wie Gröben bei Ludwigsfelde.
Streusiedlung
Ludwigsfelde
Eine Streusiedlung ist eine nicht geschlossene Siedlung, die aus weit auseinanderliegenden Bauernhöfen und Weilern ohne eigentlichen Ortskern bestehen. Streusiedlungen kommen des Öfteren im Schwarzwald vor und sind oft durch spontane Besiedlung zu Stande gekommen. Eine Streusiedlung ist nicht planmäßig angeordnet. Streusiedlungen sind auch die typische Dorfform der Walserkolonien in den Alpen.
Eisenbahnsiedlung
Die Eisenbahnsiedlungen entstanden vor allem in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts. Wesentliche Voraussetzung war das Vorhandensein der Eisenbahn und ihr netzmäßiger Ausbau als Komponente der Infrastruktur.
Neuere Dorfformen
Nach dem Zweiten Weltkrieg bildeten sich wegen des Anwachsens des Tourismus als Wirtschaftszweig, wegen des Absterbens klassischer Handwerkszweige, wegen der größer gewordenen Mobilität und wegen der größer gewordenen Sensibilität der Menschen gegenüber der Umwelt und einzelner sozialer Gruppen und sogar einzelner Tiere eine ganze Reihe verschiedenartiger "Dörfer", die nicht mehr der klassischen Siedlungspolitik zu zuordnen sind. Der Begriff Dorf wird in diesem Zusammenhang herausgestellt, um die Interaktion des Menschen mit seinen Mitmenschen, mit der Umwelt, um die menschlichen Traditionen und Gewohnheiten zu verdeutlichen.
Es sind dies in einer unvollständigen Aufzählung:
- Feriendorf (auch: -siedlung, Urlauberdorf u. -siedlung, Wochenendsiedlung, Sommerhaussiedlung)
- Museumsdorf
- Touristendorf
- Töpferdorf
- Glasmacherdorf
- Kinderdorf
- Ökodorf
- Storchendorf, Schachdorf
- Studentendorf ( www.dorf.de )
- Olympisches Dorf
In der DDR gab es ein Dorf der Jugend.
Soziale Strukturen, Soziologisches
Hierarchie (historisch)
In der dörflichen sozialen Hierarchie standen die wohlhabendsten Bauern an der Spitze. Der Besitz von Pferden stellte den höchsten Reichtum dar (fast Luxus: Das Pferd frisst, was es einbringt), so dass man die Gespannbesitzer von den Kuhbauern unterschied. Pferde konnten sich meist nur die sogenannten Vollbauern (Hufner) leisten. Daneben gab es die landwirtschaftliche Kleinbetriebe (Häusler, Kötter, Seldner...), die über die Nutzung des eigenen Landes hinaus freie Arbeitskraft für die Vollbauern bereitstellten, sowie bis in die 1970er Jahre die traditionellen dörflichen Handwerks- und Dienstleistungsberufe (Müller, Grobschmied, Stellmacher (Wagner), Gastwirt (Krüger) ...), aber eben auch Bäcker, Fleischer, Tischler, Zimmermann, Dachdecker u.v.a. 2004 sind in der Bundesrepublik Deutschland diese Berufe aus dem Dorf praktisch verschwunden, zusammen mit dem Einzelhandelsgeschäft (Gemischtwarenladen), der Post usw. Dies ebenso wie das ländliche Hofgesinde (Knecht und Magd), und zuunterst in der Rangordnung die Dorfarmen und -irren. Der Großteil der Beschäftigten ist hauptberuflich außerhalb der Landwirtschaft tätig und meist in den nächstgelegenen Städten oder zentralen Orten. Außerdem entstanden in den Dörfern einige neue Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe (Elektriker- und Reparaturwerkstätten, Fuhrbetriebe, Tankstellen etc.).
Dorfgemeinschaft
Eine Dorfgemeinschaft zeichnet sich aus durch soziale Beziehungen (Nachbarschaftsbeziehungen, soziale Kontrolle), feste Strukturen und Normen (Sitten, Brauchtum, Feste, Vereinswesen, etc.) bis hin zur ländlichen Architektur, Bekleidung, Nahrung usw. Auch die Entwicklung der Bevölkerung blieb an die verfügbare Nutzfläche gebunden. Das Gleichgewicht wurde dadurch aufrecht erhalten, dass ein Teil der Bevölkerung keine Familien gründete oder auswanderte. Mit beginnender Industrialisierung fand der nichtbäuerliche Teil der dörflichen Bevölkerung durch Heimarbeit eine zusätzliche Einnahmequelle. In Südwestdeutschland wurde durch eine breitgestreute Ansiedlung kleinerer Industriebetriebe relativ früh eine größere Zahl außerlandwirtschaftlicher Dauerarbeitsplätze geschaffen. Heute bildet das überwiegend landwirtschaftlich bestimmte Bauerndorf die Ausnahme.
Soziologisch wird das Dorf empirisch vor allem in der Gemeinde- und Agrarsoziologie untersucht (tlw. auch in der Entwicklungssoziologie), konzeptionell ist dafür besonders auf den Begriff "Gemeinschaft" zu verweisen.
Siehe auch
- Dorferneuerung, Strukturwandel, Pendler
- Ortschaft, Gemeinde, Marktgemeinde, Stadt
- Anger, Weiler
- Haubarg (als Einzelgehöft)
- Dorfgeschichte, literar. Gattung
metaphorische Redewendungen
- Globales Dorf,
- Potjomkinsches Dorf
- Böhmisches Dorf,
Kategorie:Dorf Kategorie:Soziologie Kategorie:Volkskunde
ja:村
nb:Tettsted
Gebietskörperschaft
Eine Gebietskörperschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die sich durch ihre Beziehung zu einem Territorium in Form von Hoheitsgewalt im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben über alle Personen, die sich auf ihrem Gebiet aufhalten (Gebietshoheit), und Mitgliederkraft Wohnsitz (bzw. Sitz bei juristischen Personen) auszeichnet. Es handelt sich somit um eine Organisationseinheit, der einzelne Aufgaben für einen bestimmten Teil des Staatsgebiets zugewiesen sind. Gebietskörperschaften zeichnen sich durch Selbstorganisation und Kommunale Selbstverwaltung durch eigene Organe (z.B. Bürgermeister, Gemeinderat) im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben aus.
Teile des Staatsgebiets können gleichzeitig verschiedenen Gebietskörperschaften auf unterschiedlicher Ebene zugewiesen sein. Bestes Beispiel hierfür sind die kommunalen Gebietskörperschaften Gemeinde und Landkreis.
Eine Gebietskörperschaft ist in der Regel eine juristische Person des öffentlichen Rechts und somit selbständiges Rechtssubjekt. Die Bundesrepublik Deutschland und die einzelnen Länder sind ebenfalls Gebietskörperschaften, die wegen ihrer Staatsqualität eine Sonderstellung inne haben.
In der Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung VGR werden die Finanzen der Gebietskörperschaften, hier verstanden als "Bund", "Länder" und "Gemeinden" zusammengefasst. Zusammen mit der Sozialversicherung bilden die Gebietskörperschaften den Sektor Staat.
Verwandte Themen:
- Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Bundesrepublik
- Staatliche Souveränität
- Vertretungskörperschaft
Kategorie:Politische Geographie
Kategorie:Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kategorie:Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
Staat
Max Weber definiert in seiner Herrschaftssoziologie Staat als einen solchen politischen Anstaltsbetrieb, dessen Verwaltungsstab erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges (also das Gewaltmonopol) für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch nimmt (Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, [http://www.textlog.de/7321.html Kap. 1, § 17]). In der Ökonomie wird der Staat oftmals als Summe aller Zwangsverbände betrachtet. Zur Unterscheidung oder Kongruenz von Staat und Gesellschaft siehe Staat und Gesellschaft.
Ein Staat (aus lat. status Zustand, Verfassung) ist ein ein Gebilde, das laut der Konvention von Montevideo folgende Eigenschaften aufweist:
- eine mehr oder weniger stabile Kernbevölkerung (Staatsvolk);
- einen klar abgegrenzten oder definierten Landbesitz (Staatsgebiet, Territorium);
- eine Regierung, die eine Staatsgewalt ausüben kann;
- die Fähigkeit, mit anderen Staaten in politischen Kontakt zu treten, d. h., ein Völkerrechtssubjekt zu sein.
Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die ersten drei Merkmale (Drei-Elemente-Lehre Jellineks). In diesem Sinne sind die Glieder eines Bundesstaates, wie die deutschen Länder auch "Staaten" (übrigens auch beschränkt Völkerrechtssubjekte, da sie auf Grund ihrer "Kulturhoheit" z. B. mit dem Heiligen Stuhl unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland Konkordate abschließen können). Der klassische Ausnahmefall eines Staates ohne Staatsgebiet ist - seit der Annexion Maltas durch Napoleon I. - der "Souveräne Malteserorden".
Die Souveränität ist kein definierendes Merkmal des Staates. Staaten können rechtlich auch dann fortbestehen, wenn sie unter Besatzung stehen (okkupiert sind); oder (in der älteren Staatsrechtslehre), wenn sie nur "souverän" sind (z. B. Samos im Osmanischen Reich). Jedoch muss faktisch eine Teilsouveränität gegeben sein.
Wie denn überhaupt das Völkerrecht mangels einer Welt-Legislative von Entscheidungen von Fall zu Fall abhängt (case law) und mithin ein sehr nachgiebiges Recht ist, wenn Völkerrechtssubjekte "Fakten setzen".
Völkerrechtliche Anerkennung
Ein Staat bedarf zu seiner Gründung keiner juristischen Legitimation (er wird 'ausgerufen', vgl. den Rütli-Schwur bei der Begründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Mittelalter - die neuzeitliche Schweizerische Konföderation besteht aber durchaus aus einzelnen Staaten, den Kantonen). International hat es sich eingebürgert, einen Staat anzuerkennen, sobald mehrere andere Staaten seine Existenz anerkannt haben.
Einige Gebiete wie Taiwan oder Nordzypern auf Zypern, die zwar die Merkmale eines Staates aufweisen, wurden dennoch, meist aus politischen Gründen, nicht allgemein anerkannt; diese werden als Stabilisierte De-Facto-Regime bezeichnet.
Die Konvention von Montevideo regt häufig zu Diskussionen an, ob es möglich ist, durch Kauf einer staatenlosen Insel oder Bohrinsel quasi eine Mikronation zu gründen. Die Anerkennung durch andere Staaten ist das Hauptproblem solcher Vorhaben.
Anzahl
Insgesamt gibt es 192 vollständig anerkannte souveräne Staaten. Darunter fallen die 191 Mitglieder der UNO sowie die Vatikanstadt. Weitere Staaten sind nur von einer Minderheit der weltweiten Staaten anerkannt, dies sind u. a. Taiwan, Westsahara (DARS), die Cookinseln und Niue.
Literatur
- Michail Bakunin, Gott und der Staat, Berlin: Karin Kramer 1995
- Karl Held (Hrsg.): [http://www.gegenstandpunkt.com/vlg/staat/staat_i.htm Der bürgerliche Staat]. Die Staatsableitung. München, 1999. 138 Seiten ISBN 3-929211-03-3
- Stefan Breuer: Der Staat. Entstehung, Typen und Organisationsstadien, Reinbek b. Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag, 1998.
- Heide Gerstenberger, Die subjektlose Gewalt. Theorie der Entstehung buergerlicher Staatsgewalt, Münster: Westfälisches Dampfboot 2005
- Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, Sonderausgabe, München: C.H. Beck 2002
- Franz Oppenheimer: [http://www.opp.uni-wuppertal.de/oppenheimer/st/staat0.htm Der Staat], 3. überarbeitete Auflage von 1929
- OVG Münster, Urteil vom 14.02.1989, Az. 18 A 858/87, in: NVwZ 1989, S. 790.
Siehe auch
- Staatstheorie
- Liste unabhängiger Staaten
- Liste der Staatsformen souveräner Staaten
- Staatliche Souveränität
- Territoriale Integrität
Kategorie:Politische Geographie
!
ja:国家 simple:State
Schweiz
Die Schweizerische Eidgenossenschaft (franz. Confédération suisse, ital. Confederazione Svizzera, rätoroman. Confederaziun svizra, lat. Confoederatio Helvetica), kurz Schweiz, ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa. Der Name Schweiz ist die ins Hochdeutsche übertragene Form des Kantonsnamens Schwyz, der auf die gesamte Eidgenossenschaft verallgemeinert wurde.
Die Schweiz liegt zwischen Bodensee und Genfersee, Alpenrhein und Jura, Hochrhein und Alpensüdrand. Sie grenzt nördlich an Deutschland (345.7 km Grenzlänge), östlich an Liechtenstein (41.1 km) und Österreich (165.1 km), südlich an Italien (734.2 km). Der westliche Nachbar ist Frankreich mit 571.8 km gemeinsamer Grenzlänge.
In Kürze
Frankreich
Die Schweiz ist geprägt von Gebirgen, Seen und Wäldern.
Die Schweizer verstehen sich als «Willensnation» – sie bilden weder ethnisch noch sprachlich noch religiös eine Einheit. Ihr Zusammengehörigkeitsgefühl speist sich aus der gemeinsamen Geschichte, den gemeinsamen Mythen, gemeinsamen politischen Grundhaltungen (Föderalismus, Volksrechte) und zum Teil aus dem Gefühl, in Europa einen Sonderfall zu bilden.
Der Legende nach wurde die Eidgenossenschaft am 1. August 1291 auf der Rütli-Wiese gegründet. Der 1. August ist deshalb heute Nationalfeiertag.
Die Schweiz in ihrer heutigen Form als föderalistischer Bundesstaat besteht seit 1848. Sie gliedert sich in 26 Kantone.
Die ständige Wohnbevölkerung beträgt 7.4 Millionen, davon sind 20.6 % Ausländer.
Die Lebenserwartung beträgt 82.8 Jahre für Frauen und 77.2 für Männer (BFS, 2005).
Offizielle Landessprachen sind deutsch, französisch, italienisch und rätoromanisch.
41 % der Schweizer Bürger sind römisch-katholisch und 40 % sind evangelisch-reformiert.
Die Schweiz ist mit einem Bruttoinlandsprodukt von durchschnittlich 58'000 Schweizer Franken (38'000 Euro) pro Einwohner und Jahr eines der wirtschaftlich stärksten Länder der Welt. Drei Viertel der Erwerbstätigen sind im Dienstleistungssektor tätig.
Die Schweiz versteht sich als aussenpolitisch neutral. Sie ist Mitglied der UNO, der EFTA, des Europarats, der WTO, nicht aber der Europäischen Union.
Das Landeskennzeichen der Schweiz ist «CH», für Confœderatio Helvetica, die lateinische Bezeichnung für Schweizerische Eidgenossenschaft.
Geografie
CH
Die Schweiz gliedert sich in fünf geografische Räume, die klimatisch grosse Unterschiede aufweisen: den Jura, das Mittelland, die Voralpen, die Alpen und die Alpensüdseite.
38% (14'813 km²) der Schweizer Fläche werden landwirtschaftlich genutzt. Davon sind 30.4% (12'522 km²) Wald. Überbaut sind 5.8% (2418 km²). 25.5 % (10'531 km²) – vorwiegend in den Bergen – gelten als unproduktive Naturfläche.
Die maximale Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 220 km, die grösste West-Ost-Ausdehnung 348 km.
Geologie
Die geologische Struktur der Schweiz ist im Wesentlichen das Ergebnis einer
Plattenkollision Afrikas und Europas während der letzten Jahrmillionen.
Geologisch wird die Schweiz in fünf Hauptregionen eingeteilt: Die Alpen bestehen im Kern aus Granit, der Jura ist ein junges Faltengebirge aus Kalkstein. Zwischen dem Jura und den Alpen liegt das teils flache, teils hügelige Mittelland. Dazu kommen noch die Poebene im südlichsten Zipfel des Tessins, dem Mendrisiotto (Mendrisio), sowie die Oberrheinische Tiefebene um Basel, welche zum allergrössten Teil ausserhalb der Schweiz liegen.
Berge
Oberrheinische Tiefebene
In der Schweiz gibt es insgesamt 74 Viertausender. Davon befinden sich 55 ganz in der Schweiz; 19 sind an der Grenze zu Italien. Die zwölf höchsten Berge der Schweiz befinden sich alle in den Walliser Alpen. Der höchste unter ihnen ist die Dufourspitze im Monte-Rosa-Gebirgsmassiv mit 4634 m. Die Dufourspitze ist damit gleichzeitig der höchste Punkt der Schweiz. Der im Ausland bekannteste Berg in den Schweizer Alpen ist das Matterhorn (4478 m) südlich von Zermatt.
Im Berner Oberland bilden der Eiger (3970 m), der Mönch (4107 m) und die Jungfrau (4158 m) eine bekannte Dreiergruppe.
Die markanten Punkte der Ostalpen sind der Piz Bernina (4049 m), der östlichste Viertausender der Alpen, und der Piz Palü (3901 m).
In den Voralpen sind die Erhebungen deutlich tiefer, nicht desto weniger existieren hier bekannte Punkte, so der Luzerner Hausberg Pilatus (2032 m), der Titlis (3238 m), die Rigi (1797 m) im Kanton Schwyz oder der Säntis (2502 m) im Alpstein in der Ostschweiz. Erwähnenswert sind auch die Gebirge im Tessin.
Die grösste Erhebung im Jura befindet sich in Frankreich, es ist der Crêt de la Neige mit 1718 m. Der höchste Schweizer Jura-Berg ist der Mont Tendre mit 1679 m. Der bekannteste Vertreter ist jedoch vermutlich das Chasseral (1607 m). Weitere Berge sind la Dôle (1677 m), Chasseron (1607 m) und le Suchet (1588 m).
Siehe auch: Liste der Berge in der Schweiz
Liste der Berge in der Schweiz]]
Seen
Die Schweiz hat aufgrund ihrer topographischen Struktur und vor allem aufgrund der Vergletscherung während der Eiszeiten viele Seen. Ein Grossteil sind kleinere Bergseen.
Der grösste See der Schweiz ist der Genfersee (580.03 km²) an der französischen Grenze. Er liegt zu knapp 60 % auf Schweizer Boden. Der an Deutschland und Österreich grenzende Bodensee ist mit 536.00 km² etwas kleiner (23.73 % der Uferlänge auf Schweizer Boden).
Der Lago Maggiore an der italienischen Grenze (19,28 % auf Schweizer Territorium) bildet mit 193 m ü.M. den tiefsten Punkt der Schweiz.
Die grössten sich ausschliesslich in der Schweiz befindenden Seen sind der Neuenburgersee (215.20 km²), der Vierwaldstättersee (113.72 km²) und der Zürichsee (88.17 km²).
Siehe auch: Liste der Seen in der Schweiz
Flüsse
Liste der Seen in der Schweiz]]
Zwei der drei grössten Flüsse Europas, der Rhein und die Rhône, haben ihren Ursprung in der Schweiz. Beide entspringen im Gotthardmassiv. In der Schweiz befinden sich mehrere Wasserscheiden.
Der Rhein fliesst bei Reichenau im Kanton Graubünden aus Vorder- und Hinterrhein zusammen, wobei nur der Vorderrhein tatsächlich dem östlichen Gotthardmassiv entspringt. Der Hinterrhein entspringt im weiter südlich gelegenen Rheinwald, in der Nähe des San Bernhardino-Passes an der Grenze zum Tessin. Der Rhein fliesst von Reichenau in nördlicher Richtung durch das Rheintal und bildet die Grenze zum Fürstentum Liechtenstein und dem Österreichischen Bundesland Vorarlberg bis in den Bodensee. Bei Konstanz, verlässt er den Bodensee in westlicher Richtung und bildet zu einem grossen Teil die Grenze zu Deutschland (Der grösste Teil des Kantones Schaffhausen und ein Teil des Halbkantons Basel-Stadt befindet sich nördlich des Rheins). Kurz nach Schaffhausen (Neuhausen) befindet sich der grösste Wasserfall Mitteleuropas, der Rheinfall (siehe Bild). Im weiteren Verlauf durchquert er die Stadt Basel und verlässt die Schweiz daraufhin in Richtung Norden bis er schliesslich in die Nordsee mündet.
Die Rhône entspringt auf der westlichen Seite des Gotthardmassivs (Rhônegletscher) und fliesst durch den gesamten Kanton Wallis in den Genfersee. Am westlichen Seeende fliesst die Rhône durch die Stadt Genf, verlässt kurz darauf die Schweiz und mündet ins Mittelmeer.
Mit Ausnahme der Engadiner und Tessiner Gewässer münden alle Gewässer der Schweiz in Rhein oder Rhône.
Der Inn entspringt südlich von St. Moritz (Maloja) im Engadin (Graubünden). Er fliesst durch Silser- und Silvaplanersee in Richtung Norden und verlässt die Schweiz bei Vinadi. Er passiert die bekannten Tiroler Städte Landeck und Innsbruck und mündet im bayerischen Passau in die Donau.
Der Namensgeber des Kantons Tessin, der Ticino, entspringt im südlichen Gotthardmassiv und fliesst durch die Nordhälfte des Kantons in den Lago Maggiore und verlässt damit die Schweiz. Er mündet schliesslich in den Po.
Innerhalb der Schweiz hat der Rhein mit 375 km den längsten Lauf, gefolgt vom Rhein-Zubringer Aare mit 295 km (die Aare entspringt wie die Rhône im westlichen Gotthardmassiv). Die Rhône hat eine Länge von 264 km innerhalb der Schweiz.
Im nördlichen Gotthardmassiv entspringt zusätzlich der aus der Schweizer Geschichte bekannte Fluss Reuss (Fluss), welcher in den Vierwaldstättersee, durch Luzern und schliesslich zusammen mit der aus Zürich kommenden Limmat in die Aare fliesst. Der wohl bekannteste Fluss des Jura ist der Le Doubs, der in Frankreich entspringt nach Norden fliesst und teils die schweiz/französische Grenze bildet, teils auf Schweizer Boden fliesst. Im Kanton Jura macht der Le Doubs einen Richtungswechsel und fliesst in südwestlicher Richtung in die Saône.
Siehe auch: Liste der Flüsse in der Schweiz
Klima
Liste der Flüsse in der Schweiz
Liste der Flüsse in der Schweiz
Liste der Flüsse in der Schweiz
Nördlich der Alpen herrscht gemässigtes mitteleuropäisches Klima, südlich der Alpen ist es eher mediterran.
Das Klima ist regional jedoch sehr unterschiedlich. Dies ist bedingt durch die Höhenlage wie auch durch die geografische Lage.
Während in der Innerschweiz, in den Alpen und im Tessin die durchschnittliche Regenmenge bei ungefähr 2000 mm/Jahr liegt, beträgt sie im Wallis (Rhônetal) nur 550 mm/Jahr; der trockenste Ort ist Ackersand mit 521 mm im Jahresmittel. Im Mittelland beträgt die Menge etwa 1000–1500 mm/Jahr.
Die Regenmenge ist im Sommer mit Ausnahme des Rhônetals ungefähr doppelt so hoch wie im Winter. So liegt das Monatsmittel in Zürich im Januar bei 73 mm und im Juni bei 131 mm. Das Monatsmittel für Juli in Sion im Rhônetal dagegen liegt bei 40 mm und im Januar bei 61 mm (jeweils Auswertungen der Jahre 1961–1990).
Die Temperaturen in der Schweiz sind primär abhängig von der Höhenlage. Generell liegt in den Niederungen die Durchschnittstemperatur im Januar bei rund -1 bis +1 °C. Im wärmsten Monat, dem Juli, liegt diese bei 16 bis 19 °C. Die Jahrestemperaturen betragen ungefähr 7 bis 9 °C. In der Magadinoebene im Tessin liegt der Durchschnittswert etwa 2 bis 3 °C höher. Im Oberengadin ist es rund 10 °C kälter. Der durchschnittlich wärmste Ort (mit einer MeteoSchweiz-Messstation) ist Locarno-Monti mit einem Jahresmittel von 11.5 °C, der kälteste auf dem Jungfraujoch mit -7.5 °C. Absolute Rekorde mass man in Grono mit 41.5 °C am 11. August 2003, beziehungsweise in La Brévine mit -41.8 °C (12. Januar 1987).
Während Hagel in den Alpen, in der Romandie wie auch im Tessin ein eher seltenes Ereignis ist, war deren Intensität in der Periode 1999–2002 vor allem im Emmental, im Laufental wie auch im Toggenburg am höchsten. Es hagelte dort bis zu 60 Minuten im Jahresdurchschnitt. In den anderen Regionen beschränkt sich Hagel auf unter 30 Minuten.
Nebel ist im ganzen Mittelland zu beobachten. Besonders häufig ist der Nebel entlang der Aare, der nördlichen Reuss wie auch im Thurgau, wo er vor allem im Herbst über mehrere Wochen auftreten kann. In den Tälern erscheint der Nebel seltener.
Häufig auftretende Winde in der Schweiz sind der milde Föhn und die kalte Bise. Die höchste je gemessene Windgeschwindigkeit ist 285 km/h (Jungfraujoch, 27. Februar 1990).
Bekannte Formen von Naturkatastrophen in der Schweiz sind Schnee- und Gerölllawinen sowie Überschwemmungen.
Flora und Fauna
30 Prozent der Landoberfläche der Schweiz sind bewaldet.
In den Alpen dominieren Nadelhölzer (Tannen, Fichten, Lärchen, Arven). Die Wälder in den Alpen haben wichtige Funktionen als Lawinen- (Bannwald) und Hochwasserschutz (der Wald fängt die Regenmenge auf und gibt sie nur langsam wieder ab).
Im Mittelland, im Jura und auf der Alpensüdseite unterhalb von 1000 Metern wachsen Laubmischwälder und Laubwälder.
Im Tessin gibt es als regionale Besonderheit ausgedehnte Kastanienwälder, die in früheren Zeiten eine Hauptrolle bei der Ernährung der Bevölkerung spielten.
Bevölkerung
Sprachen
Kastanienwälder
Der Artikel 4 der Bundesverfassung hält seit 1999 fest: «Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.». Im Artikel 701 heisst es zudem: «Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Im Verkehr mit Personen rätoromanischer Sprache ist auch das Rätoromanische Amtssprache des Bundes.»
Im Kanton Zürich ist zusätzlich die Gebärdensprache verfassungsmässig anerkannt.
Wegen der oben zitierten Verfassungsbestimmung mit vier anerkannten Landessprachen, nehmen manche Leute irrtümlich an, Schweizer sprächen vier Sprachen, was jedoch nicht der Fall ist. Wirklich viersprachig ist einzig der Bundesstaat als Institution. Bereits auf Kantons- und Gemeindeebene ist es anders: In den meisten Fällen existiert nur eine Amtssprache. Wer aus einem anderssprachigen Landesteil zuzieht, hat kein Recht darauf, in seiner angestammten Sprache mit den neuen Kantons- und Gemeindebehörden zu verkehren.
Mit 63.7 % ist Deutsch (hellgrau) die meistverbreitete Sprache. Die Bevölkerung spricht aber gemeinläufig einen der vielen schweizerdeutschen Dialekte. Französisch wird von 20.4 % (blau) der Bevölkerung gesprochen. Dieser Teil des Landes wird häufig die Suisse romande oder Romandie genannt. Im Kanton Tessin und vier Südtälern des Kantons Graubünden wird Italienisch (rot, Anteil 6.5 %) gesprochen. Die vierte Landessprache, Rätoromanisch (grün), hat einen Anteil von 0.5 % und wird in Graubünden gesprochen, wobei praktisch alle Rätoromanischsprachigen daneben noch deutsch sprechen. Durch Zuwanderung bedingt sprechen mittlerweile 9 % der Einwohner andere Sprachen als die Landessprachen. Von diesen ist das Serbisch-Bosnisch-Kroatische mit 1.5 % am weitesten verbreitet.
Als Fremdsprachen beherrschen die meisten Schweizer eine zweite Landessprache und Englisch.
Siehe auch: Sprachen in der Schweiz, :Kategorie:Schweizer Sprache
Religionen
:Kategorie:Schweizer Sprache]
Von den Schweizer Bürgern sind 41 % katholisch, 40 % reformiert, 2.5 % in Freikirchen, 5.5 % gehören zu anderen Religionsgemeinschaften und 11 % sind ohne Religionszugehörigkeit. Von den Ausländern in der Schweiz sind 44 % römisch-katholisch, 5 % evangelisch-reformiert, 17 % orthodox, 18 % islamisch, und 2 % ohne Bekenntnis.
Es ist den Kantonen überlassen, ob sie ausgewählten Religionsgemeinschaften einen besonderen Status als Landeskirche verleihen wollen. In den meisten Kantonen haben die Römisch-Katholische Kirche und die Evangelisch-Reformierte Kirche, in einigen Kantonen zusätzlich die Christkatholische Kirche diesen Status inne. In einigen Westschweizer Kantonen gibt es keine Landeskirchen, weil dort Kirche und Staat vollständig getrennt sind.
Protestantisch dominiert sind der Kanton Bern, Teile von Graubünden und Schaffhausen, Zürich, Basel die meisten Westschweizer Kantone, insbesondere die Calvinstadt Genf. Die Römisch-Katholische Kirche dominiert in den Kantonen Freiburg, Jura, Wallis, Tessin, in den Kantonen der Zentralschweiz und in Teilen der Ostschweiz. Die Christkatholische Kirche ist nur in Teilen der Nordwestschweiz von Bedeutung. Mit 0.33 % ist der Buddhismus in der Schweiz stärker vertreten als in anderen Ländern Europas.
Siehe auch: Religionen in der Schweiz
Geschichte
Hauptartikel: Geschichte der Schweiz.
Nach dem Untergang des Römischen Reiches besiedelten Burgunder und Alamannen das Gebiet der heutigen Schweiz. Bis 746 unterwarfen die Franken beide Völker, deren Territorium Teil des Fränkischen Reiches wurde. Bei der Teilung dieses Reiches kam das Gebiet der Schweiz zum Ostfrankenreich, dem späteren Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Ihr Gebiet gehörte dabei grösstenteils zum Stammesherzogtum Schwaben und zum Königreich Burgund. In der frühen deutschen Geschichte spielen Adelsgeschlechter aus der Schweiz wie die Habsburger, Zähringer, Kyburger, Lenzburger und Rudolfinger eine wichtige Rolle. Ausserdem waren die Alpenpässe für die deutsche Herrschaft über Italien von grösster Wichtigkeit. So lässt sich erklären, weshalb die deutschen Herrscher immer ein ganz besonderes Augenmerk auf die Talschaften in den Alpen legten. Die Bewohner der Talschaften der Innerschweiz sahen diese «Reichsunmittelbarkeit» als Privileg.
Burgund]
Die drei «Urkantone» oder «Waldstätte» (Orte) Uri, Schwyz und Unterwalden schlossen 1291 nach dem Tod des deutschen KönigsRudolf I. von Habsburg einen Bund zum Schutz ihrer «alten Freiheiten». Eine diesbezügliche Urkunde, der sogenannte Bundesbrief, ist datiert auf Anfang August 1291. Der Legende nach geschah die Beschwörung dieses Bundes auf dem Rütli. Ins breite Bewusstsein der Menschen drang diese Legende mit dem 1804 veröffentlichten Theaterstück «Wilhelm Tell» von Friedrich Schiller. Im 19. Jahrhundert wurde der 1. August 1291 als Datum für die Begründung der alten Eidgenossenschaft und damit als schweizerischer Nationalfeier | | |